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   LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20   

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https://dejure.org/2021,16305
LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20 (https://dejure.org/2021,16305)
LG Mosbach, Entscheidung vom 22.01.2021 - 7 O 32/20 (https://dejure.org/2021,16305)
LG Mosbach, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 7 O 32/20 (https://dejure.org/2021,16305)
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  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur bei

    Auszug aus LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20
    Grundsätzlich ist schon ein solches Abkommen von der Straße ein allgemein ungewöhnlicher grober Fahrfehler, selbst in dem mit Verkehrszeichen 625 gekennzeichneten Kurvenbereich, der beim alkoholisierten Fahrer den Schluss auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulässt (OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.12.1999 - 5 U 589/9942; OLG Hamm, 1994, ZfSch 1994, 133, 134; OLG Köln, SP 1996, 396; OLG Saarbrücken NZV 2004, 530).

    Es muss - mit zunehmender Höhe des Blutalkoholgehalts gewichtigere - Anhaltspunkte dafür geben, dass die Erklärung des Unfallverlaufs nicht fern liegt, sondern eine denkbare Möglichkeit darstellt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 7.4. 2004 - 5 U 688/03-66 - NZV 2004, 530).

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20
    Das gilt auch bei alkoholbedingter Fahruntauglichkeit (BGH NJW 2011, 3299).

    Das Führen eines Kraftfahrzeugs in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand gehört jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt (BGH NJW 2011, 3299).

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20
    Dabei muss es sich auch in subjektiver Hinsicht um ein unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 2003, 364).
  • OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 197/93

    Unfall; Alkoholisierter Fahrer; Typische alkoholbedinge Fahrfehler;

    Auszug aus LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20
    Der Anscheinsbeweis gilt allerdings für die Frage der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall (OLG Hamm NZV 1994, 112).
  • OLG Köln, 30.04.1996 - 9 U 247/95
    Auszug aus LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20
    Grundsätzlich ist schon ein solches Abkommen von der Straße ein allgemein ungewöhnlicher grober Fahrfehler, selbst in dem mit Verkehrszeichen 625 gekennzeichneten Kurvenbereich, der beim alkoholisierten Fahrer den Schluss auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulässt (OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.12.1999 - 5 U 589/9942; OLG Hamm, 1994, ZfSch 1994, 133, 134; OLG Köln, SP 1996, 396; OLG Saarbrücken NZV 2004, 530).
  • OLG Hamm, 20.01.1993 - 20 U 193/92

    Alkoholisiertes Fahren; Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug;

    Auszug aus LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20
    Grundsätzlich ist schon ein solches Abkommen von der Straße ein allgemein ungewöhnlicher grober Fahrfehler, selbst in dem mit Verkehrszeichen 625 gekennzeichneten Kurvenbereich, der beim alkoholisierten Fahrer den Schluss auf eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zulässt (OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.12.1999 - 5 U 589/9942; OLG Hamm, 1994, ZfSch 1994, 133, 134; OLG Köln, SP 1996, 396; OLG Saarbrücken NZV 2004, 530).
  • OLG München, 09.07.1993 - 10 U 6681/92

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers auf dem Standstreifen der

    Auszug aus LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20
    Allerdings stellen gerade das zu späte Erkennen einer Kurve und die Fehleinschätzung von Kurvenverlauf und Kurvenradius alkoholtypische Fehlleistungen dar (OLG Hamm r+s 1994, 374; Prölss/Martin/Klimke, 31. Aufl. 2021, AKB 2015 Abs. A.2.9 Rn. 52).
  • OLG Köln, 15.11.1989 - 2 U 65/89

    Waschbürstenspuren; Schadensersatzanspruch; Lackpolitur; Lackpoliturmittel;

    Auszug aus LG Mosbach, 22.01.2021 - 7 O 32/20
    Eine Rückrechnung des Blutentnahmewertes auf den Zeitpunkt des Versicherungsfalles mit einem gleichbleibenden Abbauwert von 0, 1 Promille ist erst nach dem Ende der Resorptionsphase zwei Stunden nach Trinkende zulässig (BGH VersR 1990, 1269).
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